Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.01.1985

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1733
BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84 (https://dejure.org/1984,1733)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1984 - V ZB 7/84 (https://dejure.org/1984,1733)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1984 - V ZB 7/84 (https://dejure.org/1984,1733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1976 - IV ZA 15/75

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Miterbenstellung - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84
    Das ist nicht der Fall, wenn sie es unterlassen hat, dem innerhalb der Frist eingehenden Gesuch die in § 117 Abs. 2 (und 4) ZPO aufgeführten Unterlagen beizufügen (BGH Beschl. v. 9. Juli 1981, VII ZR 127/81, VersR 1981, 884; Beschl. v. 16. Januar 1976, IV ZA 15/75, VersR 1976, 564, 565 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 17. April 1984, VI ZB 1/84, VersR 1984, 660).

    Die Beklagten haben auch nicht innerhalb der Frist des § 234 ZPO dargelegt, daß sie zur rechtzeitigen Beschaffung und Einreichung der Unterlagen ohne ihr Verschulden nicht in der Lage gewesen seien (vgl. dazu BGH Beschl. v. 16. Januar 1976 aaO; Beschl. v. 22. Mai 1959, IV ZB 109/59, LM ZPO § 233 (HA) Nr. 5).

  • BGH, 22.05.1959 - IV ZB 109/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84
    Die Beklagten haben auch nicht innerhalb der Frist des § 234 ZPO dargelegt, daß sie zur rechtzeitigen Beschaffung und Einreichung der Unterlagen ohne ihr Verschulden nicht in der Lage gewesen seien (vgl. dazu BGH Beschl. v. 16. Januar 1976 aaO; Beschl. v. 22. Mai 1959, IV ZB 109/59, LM ZPO § 233 (HA) Nr. 5).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84
    Das ist nicht der Fall, wenn sie es unterlassen hat, dem innerhalb der Frist eingehenden Gesuch die in § 117 Abs. 2 (und 4) ZPO aufgeführten Unterlagen beizufügen (BGH Beschl. v. 9. Juli 1981, VII ZR 127/81, VersR 1981, 884; Beschl. v. 16. Januar 1976, IV ZA 15/75, VersR 1976, 564, 565 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 17. April 1984, VI ZB 1/84, VersR 1984, 660).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZB 1/84

    PKH - Mittellosigkeit - Berufungsfrist - Versäumnis - Armenrecht

    Auszug aus BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84
    Das ist nicht der Fall, wenn sie es unterlassen hat, dem innerhalb der Frist eingehenden Gesuch die in § 117 Abs. 2 (und 4) ZPO aufgeführten Unterlagen beizufügen (BGH Beschl. v. 9. Juli 1981, VII ZR 127/81, VersR 1981, 884; Beschl. v. 16. Januar 1976, IV ZA 15/75, VersR 1976, 564, 565 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 17. April 1984, VI ZB 1/84, VersR 1984, 660).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZB 134/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozeßkostenhilfeantrag des

    Mangels jeglicher Belege durfte der Kläger bei Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht darauf vertrauen, daß seinem Prozeßkostenhilfeantrag - allein auf der Grundlage seiner bis dahin erfolgten Darlegung - entsprochen würde (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - V ZB 7/84 - VersR 1985, 287; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. März 1989 - IVa ZR 221/87 - VersR 1989, 642).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs

    Es handelte sich danach nicht um ein ordnungsgemäß begründetes und belegtes Gesuch (BGH Beschluß vom 20. Dezember 1984, V ZB 7/84 = VersR 1985, 287).
  • BGH, 25.03.2004 - V ZR 283/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Eine Partei, der die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung wegen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich ist, kann Wiedereinsetzung gegen die Fristversäumung beanspruchen, sofern sie innerhalb der Frist ein vollständiges Gesuch um Prozeßkostenhilfe unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen bei Gericht einreicht oder innerhalb der Frist des § 234 ZPO darlegt, daß sie hierzu unverschuldet nicht in der Lage war (vgl. BGH, Beschluß v. 21. Februar 2002, IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180; Senat, Beschluß v. 20. Dezember 1984, V ZB 7/84, VersR 1985, 287).

    Mit einer Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann die Partei rechnen, wenn sie ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Vordrucke unter Beifügung der notwendigen Belege in ausreichender Weise dargetan hat (BGH, Beschluß v. 24. November 1999, XII ZB 134/99, NJW-RR 2000, 879; Senat, Beschluß v. 20. Dezember 1984, V ZB 7/84, VersR 1985, 287).

  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für die Durchführung der Berufung

    Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).
  • BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren

    Denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist kann ein Beteiligter, der geltend macht, nicht über ausreichende Mittel zu verfügen, nur dann beanspruchen, wenn er vernünftigerweise nicht damit zu rechnen brauchte, sein Antrag könne zurückgewiesen werden (BGH VersR 1985, 287; FamRZ 1987, 1018; 1990, 389 f; 1996, 933; NJW-RR 2000, 879 jeweils mwN).
  • BSG, 23.04.1992 - 7 BAr 106/91

    Voraussetzung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den

    Das schließt ein, daß er dem innerhalb der Frist eingehenden Gesuch die in § 117 Abs. 2 und 4 ZPO aufgeführten Unterlagen beifügt (BGH VersR 1981, 884; 1984, 660; 1985, 287; FamRZ 1987, 925).
  • LAG Berlin, 16.10.2001 - 6 SHa 1925/01

    Prozesskostenhilfe

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 W 12/00

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren

    Ein ordnungsgemäßer, d.h. prüffähiger Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Rechtsmittelfrist ist jedoch eine unverzichtbare Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist (std. Rspr. vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 78/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist -

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist einer Partei, die nicht über ausreichende eigene Mittel verfügt, zu gewähren, wenn sie spätestens am letzten Tag der Frist einen - den formellen Anforderungen genügenden - Prozeßkostenhilfeantrag einreicht (vgl. BGHZ 16, 1, 3 f. [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54]; BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1984 - V ZB 7/84, VersR 1985, 287 und v. 19. Mai 1988 - VII ZB 6/88, VersR 1988, 943).
  • BFH, 09.10.1985 - II B 23/85

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Denn der Kl. hat innerhalb der Rechtsmittelfrist einen den Anforderungen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Einlegung der Beschwerde, verbunden mit dem Antrag, ihm einen nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG postulationsfähigen Vertreter beizuordnen, eingereicht (ständige Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, vgl. aus jüngster Zeit Beschluß des BGH vom 20. November 1984 V ZB 7/84, VersR 1985, 287).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 145/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3292
BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 145/84 (https://dejure.org/1985,3292)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - IVb ZB 145/84 (https://dejure.org/1985,3292)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 145/84 (https://dejure.org/1985,3292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehegatten-Trennungsunterhalt - Trennungsunterhalt - Feriensache - Mindestunterhalt - Isoliertes Verfahren

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 578
  • VersR 1985, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 359/81

    Umfang der Prozessführungsbefugnis nach § 1629 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 145/84
    Für den geltend gemachten Kindesunterhalt kam im vorliegenden Fall eine Verbundentscheidung im Berufungsrechtszug ebenfalls von vorneherein nicht in Betracht, weil die Unterhaltsklage in einem isolierten Verfahren und nicht zusammen mit dem Scheidungsantrag - und ggf. weiteren Folgesachen - anhängig gemacht worden war (vgl. dazu Senatsurteile vom 30. März 1983 - IVb ZR 19/82 = FamRZ 1983, 685 und vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 359/81 = FamRZ 1983, 474).
  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZR 19/82

    Einordnung von Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 145/84
    Für den geltend gemachten Kindesunterhalt kam im vorliegenden Fall eine Verbundentscheidung im Berufungsrechtszug ebenfalls von vorneherein nicht in Betracht, weil die Unterhaltsklage in einem isolierten Verfahren und nicht zusammen mit dem Scheidungsantrag - und ggf. weiteren Folgesachen - anhängig gemacht worden war (vgl. dazu Senatsurteile vom 30. März 1983 - IVb ZR 19/82 = FamRZ 1983, 685 und vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 359/81 = FamRZ 1983, 474).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 145/84
    Dessen Entscheidung hat der Senat nicht vorwegzunehmen (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 = FamRZ 1982, 163).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht